AGB

AGB unserer Unternehmensberatung gültig ab 07.08.2018

ACHTUNG – WICHTIGE INFORMATION: Unsere AGB` s sind nur in der deutschen Sprache und dem deutschen Sinne nach gütig und für ausschließlich deutsches Recht verfasst. Jegliche Art von Übersetzungen unserer AGB` s durch z.B. schematische Tools u.ä. erfolgt grundsätzlich und immer ohne Gewähr. Für mögliche Übersetzungs- und Ableitungsfehler – auch dem Sinne nach – in andere Sprachen als der Deutschen, ist eine Gewährleistung, Haftung oder Bindung, gleich welchen Rechtsgrundes, unsererseits ausgeschlossen. Deutsches Recht findet immer Anwendung!

BeanstanderInformationen für Hinweise an Becker GASTRO UB und für ein dbzgl. evtl. Abmahnungsbegehren:

Im Falle von u.a. wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, datenschutzrechtlichen urheberrechtlichen, oder ähnlichen Problemen bittet >Becker GASTRO UB< Sie als den Beanstander, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld unter:

Becker GASTRO UB

Ansprechpartner: Frank Becker
Mirkstraße 10 in D-46238 Bottrop / NRW

Fon Werktags (Mo-Fr) 10:00 -18:00 Uhr
Germany: (+49) 02041 / 9 75 3 76

E-Mail: Becker GASTRO UB

Zu kontaktieren. >Becker GASTRO UB< garantiert, dass zu Recht beanstandete Texte, Bilder, Daten oder Technologien unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite als Beanstander die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostenbelastung einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit >Becker GASTRO UB< wird im Sinne der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) als unbegründet zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.

1.)  Beratungsschwerpunkt: Die Becker GASTRO UB wird immer im besten Wissen und Gewissen ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten wahren und unterliegt der Schweigeverpflichtung gegenüber Dritten. Eine etwaige Entbindung bedarf der Schriftform oder dem Beisitz der Mandanten.

2.) Erfolgsbewertung/Haftung: Die Becker GASTRO UB unterliegt für erbrachte Leistungen aller Art für den Mandanten keinerlei Erfolgsbewertung und wir übernehmen keine Garantien für Erfolge auch bei exakter Umsetzung aller Beratungsvorgaben. Für nachweislich fehlerhafte Beratungen und Ausarbeitungen haften wir ausschließlich und nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhaltens/Beratungen unsererseits. Unsere Haftung ist ausschließlich auf die Höhe des durch den Mandanten zu bezahlenden Auftragsumfangs begrenzt.

3.) Tätigkeitsfeld, Leistungsnachweis und Auftragsbestätigung: Unser Tätigkeitsfeld umfasst alle von uns angebotenen und vom Mandanten auch individuell gewünschten Bereiche und erteilten Aufträge. Der Erhalt etwaiger Dokumente oder die Erbringung sonstiger Leistungen (u.a. Arbeitsstunden) oder Auftragsvergabe wird von den Mandanten oder Bevollmächtigten im Allgemeinen, mit deren Unterschrift bestätigt.

4.) Oder: Bei Verhinderung der zeichnungsberechtigten und/oder auftraggebenden Mandanten durch Krankheit/Tod/Abwesenheit und/oder auch anderer (unvorhersehbarer) Ereignisse, reicht zum Beweis der erbrachten Leistung durch die Becker GASTRO UB, die Zusendung etwaiger Unterlagen oder Übergabebescheinigungen postalisch per Einschreiben. Mit Überstellung und Annahme werden evtl. übersandte und/oder auch bis dahin noch alle evtl. anderen offenen Rechnungen unverzüglich zahlbar und fällig. Oder: Zum Nachweis eines mündlich erteilten Auftrages durch den Auftraggeber, reicht die Versendung einer elektronischenbzw. textlichen Auftragsbestätigung (SMS/E-Mail/Fax etc.) durch den Auftragnehmer. Der Auftrag gilt als verbindlich und zahlbar an uns erteilt, wenn dem mündlichen Auftrag nach Versenden unserer Auftragsbestätigung seitens des Empfängers/Auftraggebers nicht unverzüglich und nachweislich widersprochen wird/wurde.

5.) HP-Erstellung: Die Beauftragung zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen Homepage/Website erfolgt mit dem auftraggebenden Mandanten einzelvertraglich und individuell. Die Preisgestaltung richtet sich nach Umfang und Aufwand.

6.) HP-Betreuung: Die Beauftragung zur Betreuung einer wettbewerbsfähigen Homepage/Website erfolgt mit dem auftraggebenden Mandanten einzelvertraglich und individuell. Die Preisgestaltung richtet sich nach Umfang und Aufwand. Die Rechnungsstellung erfolgt vorauszahlbar und i.d.R. im jährlichen Turnus. Notwendige kostenpflichtige Erweiterungen durch Fremdanbieter/Fremdtechniken, die der Stabilität und der Sicherheit der betreffenden Homepage/Website dienen und die bei Auftragsvergabe in Umfang und Art noch nicht absehbar waren/sind, und während der vertraglichen Betreuungszeit vorgenommen werden müssen, werden im darauffolgenden Jahr (auch nachträglich) in Rechnung gestellt und als gesonderte Leistung in der Rechnungslegung aufgeführt. Der AN ist berechtigt, jederzeit eine auch kostenpflichtige Sicherheitserweiterung vorzunehmen, um eine unverzügliche Anpassung an neue sicherheitsrelevante Gegebenheiten für die Homepage/Website gewährleisten zu können. Damit verbundene kostenpflichtige Erweiterungen durch Fremdanbieter/Fremdtechniken bedürfen nur der gesonderten schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, sofern die jeweils kostenpflichtige Erweiterung einen Jahresbeitrag von 99,00 Euro übersteigt.

7.) Bezüge: Wenn nicht anders genannt oder vereinbart, gelten folgende u.a. Honorarbezüge verbindlich:

  • Eine Erstberatungsstunde in unserer Firma: 168,07 Euro (BONUS: Die Summe wird bei Anschlussauftrag durch Gutschrift erstattet)
  • Eine Beratungsstunde: 139,25 Euro
  • Eine Mitarbeiterstunde: 75,63 Euro
  • Abwesenheitspauschale: 129,00 Euro
  • Mahnkostenpauschale: 9,00 Euro
  • Fahrtkostenerstattung je Kilometer: 0,78 Eurocent
  • Übernachtungspauschale je Nacht: i.d.R. 98,00 Euro je Berater/Mitarbeiter
  • Für auswärtige Erstaufträge wird i.d.R. Vorkasse erhoben.

Alle genannten Beträge sind immer netto, zzgl. gültiger MwSt. und sind zahlbar in Euro.

8.) Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand: Es gilt für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder gewerbetreibende/gewerbliche Kunden & Interessenten: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 46238 Bottrop in Deutschland.

9.) Deutsches Recht soll immer Anwendung finden.

AGB unserer Immobilienvermittlung gültig ab 07.08.2018

ACHTUNG – WICHTIGE INFORMATION: Unsere AGB` s sind nur in der deutschen Sprache und dem deutschen Sinne nach gütig und für ausschließlich deutsches Recht verfasst. Jegliche Art von Übersetzungen unserer AGB` s durch z.B. schematische Tools u.ä. erfolgt grundsätzlich und immer ohne Gewähr. Für mögliche Übersetzungs- und Ableitungsfehler – auch dem Sinne nach – in andere Sprachen als der Deutschen, ist eine Gewährleistung, Haftung oder Bindung, gleich welchen Rechtsgrundes, unsererseits ausgeschlossen. Deutsches Recht findet immer Anwendung!

BeanstanderInformationen für Hinweise an Becker GASTRO UB und für ein dbzgl. evtl. Abmahnungsbegehren:

Im Falle von u.a. wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, datenschutzrechtlichen urheberrechtlichen, oder ähnlichen Problemen bittet >Becker GASTRO UB< Sie als den Beanstander, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld unter:

Becker GASTRO UB

Ansprechpartner: Frank Becker
Mirkstraße 10 in D-46238 Bottrop / NRW

Fon Werktags (Mo-Fr) 10:00 -18:00 Uhr
Germany: (+49) 02041 / 9 75 3 76

E-Mail: Becker GASTRO UB

Zu kontaktieren. >Becker GASTRO UB< garantiert, dass zu Recht beanstandete Texte, Bilder, Daten oder Technologien unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite als Beanstander die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostenbelastung einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit >Becker GASTRO UB< wird im Sinne der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)  als unbegründet zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.

1.) Fälligkeit des Courtage/Provisionsanspruches:

Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss; allerspätestens jedoch mit der Geschäftsaufnahme (nur wenn ausdrücklich vereinbart) fällig. Die Provision ist unverzüglich und komplett und ohne Abzug fällig und ist zahlbar in bar, oder aber wenn ausdrücklich vereinbart, am selben Tag der Verkaufsabwicklung auf unser, im Rechnungsbogen, benanntes Konto. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Mögliche vereinbarte Inserats-/Aufwandsersatz- und/oder Betreuungskosten sind spätestens bei Vertragsabschluss oder Auftragskündigung oder Auftragserlöschung fällig und ohne Abzug spätestens fünf Tage nach Rechnungserteilung zu bezahlen. Im Falle eines jedweden Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz fällig. Für Mahnungen wird eine Gebühr von neun Euro je Mahnung fällig. Darüber hinaus behalten wir uns vor, eine Mahnspesenentschädigungspauschale von Vierzig Euro für Betreibungskosten zu erheben.

2.) Entstehen des Courtage/Provisionsanspruches: Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem; von uns angebotenem Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus; von einer Partei zu vertretenden, oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

3.) Weitergabe an Dritte: Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber/ Empfänger bestimmt. Zuwiderhandlungen machen Schadenersatzpflichtig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber/ Empfänger sie ohne unsere Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.

4.) Haftung: Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits. Die Haftung ist ausschließlich begrenzt auf die Höhe der gezahlten Provision. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben ist. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags.

5.) Änderungen von Bedingungen: Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über jede Änderung die für das Zustandekommen des Hauptvertrags wesentlich ist, zu unterrichten.(Insbesondere über die Änderung der Verkaufsbedingungen, Aufgabe der Verkaufsabsichten, Belastung und Vermietung des Objekts)

6.) Vertragsverhandlungen und Abschluss: Sofern aufgrund unseres Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannter Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben immer Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner immer Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

7.) Beendigung des Auftrages: Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Aufwand und/oder Zeitaufwand bemisst sich nach der individueller Vereinbarungen mit dem Auftraggeber oder der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

8.) Inserate & Annoncen: In der Gestaltung & Bebilderung von Inseratstexten, sowie der Auswahl der verschiedenen Internetforen & Printmedien für die Veröffentlichung des zu erwerbenden Objektes, bleiben wir in allen Entscheidungen immer frei. Mit Auftragsvergabe ist die Erstellung von Bild-/Ton- und Videomaterialien zum Zwecke der Vermakelung/Bewerbung durch die Auftraggeber gestattet. An allen von uns erstellten Bild-/Ton- und Videomaterialien haben wir die alleinigen Urheber- und Nutzungsrechte. Die fremde oder unerlaubte Nutzung unserer (veröffentlichten) Bilder, Fotos & Texte ist verboten und bedarf in jedem anderen Fall immer unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung. Mit Erteilung eines Auftrags für eine Immobilienvermittlung oder einer dafür anstehende Besichtigungen gestattet uns der Auftraggeber bis auf Widerruf, die Kopie und Nutzung von Bildmaterialien bzgl. der Gebäulichkeiten seines Objekts, von und aus seiner eigenen Objekt-HP zum Zwecke der kostenfreien Einstellung einer textlich und bebilderten Angebotsvorankündigung seines Objekts auf: www.becker-gastroimmobilien.de

9.) Alleinauftrag & Alleinstellungsmerkmale: Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer dieses Auftrags – keine Dienste eines anderen Maklers in Bezug auf dasselbe Objekt in Anspruch zu nehmen, – jede Art einer Vermittlungstätigkeit Dritter, die nicht mit uns  zusammenarbeiten, ist in Bezug auf das Objekt und dieses Auftrags zu untersagen. Die BGUB ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrags einzuschalten.

10.) Kenntlichmachung: Wir sind Nachweismakler und berechtigt, für den Käufer dahingehend entgeldlich als Nachweismakler tätig zu werden und sich nach außen hin positionieren und kenntlich zu machen.

11.) Angebote: Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Angebote im Internet enthalten aus Gründen der Neutralität nur ungefähre Eckdaten und können Abweichungen enthalten. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -Vermietung bzw. – Verpachtung bleiben immer vorbehalten.

12.) Maklerprovisionssätze: Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in Nordrhein-Westfalen üblichen Maklerprovisionen. Sie sind vom Oberlandesgericht Düsseldorf anerkannt. Im Erfolgsfall sind diese zu zahlen, wenn im Objektexposé oder in den vom Interessenten oder Veräußerer unterschriebenen Courtage-/ Provisionsvereinbarungen nicht andere genannt:

I.   Bei An- und Verkauf:

A. Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen: berechnet vom Vertragswert bei einem Kaufpreis bis zu Euro 7,5 Mio.
> Provisionssatz brutto (inkl. MwSt.) 5,95 %
B. Bei einem Kaufpreis ab Euro 7,5 Mio.
> Provisionssatz brutto (inkl. MwSt.) 3,57 %
C. Bei An- und Verkauf von Grundbesitz berechnet von dem Gesamtkaufpreis:
d.h. auch von allen zusätzlichen versprochenen oder erbrachten Leistungen
bei einem Kaufpreis bis zu Euro 7,5 Mio.
> Provisionssatz brutto (inkl. MwSt.) 5,95 %
D. bei einem Kaufpreis ab Euro 7,5 Mio.
> Provisionssatz brutto (inkl. MwSt.) 3,57 %
E. bei einem Erbbaurecht:
berechnet vom Grundstückswert bei einem Wert bis zu Euro 7,5 Mio.
> Provisionssatz brutto (inkl. MwSt.) 5,95 %
F. bei einem Wert ab Euro 7,5 Mio.
> Provisionssatz brutto (inkl. MwSt.) 3,57 %
G. bei An- und Vorkaufsrechten:
berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes
> Provisionssatz brutto (inkl. MwSt.) 1,19 %;

II.   bei Vermietung und Verpachtung:

A. bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren:
> 4,85 x Brutto-Monatsmiete/-pacht (inkl. MwSt.). Basis ist die Durchschnittsmiete/pacht der ersten 5 Jahre.
B. bei Verträgen mit einer Laufzeit über 5 Jahren:
> brutto 5,95 % (inkl. MwSt.) des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallende Miet-/Pachtzinses
C. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormiet-/Vorpachtvereinbarungen werden unabhängig von vorstehende Provisionssätzen zusätzlich
> netto 1,9 Monatsmieten-/pachten (inkl. MwSt.) fällig.
D. Etwaige gewährte Mietfreizeiten ermäßigen die Bemessungsbasis der Provision nicht. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete über die vorgesehene Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis der Provision maßgebend und ist vom Mieter/Pächter bei Vertragsabschluss geschuldet und zahlbar lt. 1.)
E. Den vorstehend genannten Europrovisionssätzen werden ~wenn nicht schon enthalten~ immer die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen.

13.) Erstbesichtigung: Bei einer Erstbesichtigung zur Vermittlung von Objekten, deren Gesamtfahrstrecke mehr als 100 km von und zu unserem Firmensitz beträgt, wird eine Fahrkostenerstattung über die Gesamtstrecke erhoben. Bei Stornierung/Kündigung – gleich welchem Grund – schriftlich vereinbarter Besichtigungstermine durch den Auftraggeber, werden 50 % der anfallenden Gesamtfahrkosten als Schadensersatz für Terminsverlust fällig, zu derer Zahlung sich der Auftraggeber oder Bevollmächtigte unwiderruflich verpflichtet.

14.) Nutzlose Aufwendungen: Verbindliche Terminvereinbarungen – wobei uhrzeitliche Vereinbarungen unsererseits anreisebedingt immer; sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich Zeitangaben sind – mit Interessenten oder Auftraggebern die uns als Makler vor Ort bestellen und die; gleich welchem Grund, nicht zustande kommen und welche die Interessenten oder Auftraggeber uns vor Anfahrtsbeginn nicht absagen, oder aber stillschweigend nicht wahrnehmen, oder aber wahrnehmen können, führen in jedem Fall zum Schadensersatz für unsere Fahraufwendungen. Hierbei wird mit Fahrbeginn eine Aufwendungserstattung der Fahrtkosten über die Gesamtfahrstrecke zzgl. 10% als Umleitungspauschale für den Hin-& Rückweg fällig und in folgender Höhe erhoben:

  • An Wochentagen (Mo-Sa): werden 150 Eurocent zzgl. gesetzliche MwSt. pro Kilometer als Aufwendungsersatz fällig.
  • An Sonn- und Feiertagen werden 260 Eurocent zzgl. gesetzliche MwSt. pro Kilometer als Aufwendungsersatz fällig.

Als Berechnungsgrundlage für die Kilometer gilt immer die schnellste Strecke lt. >www. Falk Routenplaner< zwischen den Orten. Die maximale Erstattung für einen Hin- & Rückweg gleich welchen Wochentages, wird auf 2.500,00 Euro zzgl. MwSt. begrenzt. Die bezahlten Schadensersatzsummen werden dem Interessenten oder Auftraggeber bei einem Pacht- oder Kaufvertragsabschluss – dieses Objekt betreffend – wieder erstattet, indem diese von der durch ihn an uns zu leistenden Courtage in Abzug gebracht werden.

15.) Angebote & Auftragsbestätigungen: An alle unsere Angebote und Auftragsbestätigungen binden wir uns längstens bis zwei Wochen nach unserer datierten Erteilung bzw. unserem Versand.

16.) Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand: Es gilt für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder gewerbetreibende/gewerbliche Kunden & Interessenten: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 46238 Bottrop in Deutschland.

17.) Verbraucherinformationen zur Online-Streitschlichtung:

Erläuterung zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, die Online-Streitbeilegung zu verwenden. Die Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie hier:

ec.europa.eu/consumers/odr

18.) Recht: Deutsches Recht soll immer Anwendung finden.

Becker GASTRO UB ~ Ende unsere gültigen AGB`s vom 07.08.2018